
Neben der Verpflichtung zur grundsätzlichen Erstellung eines Energiebedarfsausweises bei Wohn- oder Nichtwohngebäuden im beheizten Neubau, ist der Ausweis auch bei Vermietung und Verkauf einer Immobilie vorzulegen. Erstellt werden muss der Energiebedarfsausweis ebenso im Falle von Erweiterungen oder umfangreichen Sanierungsmaßnahmen von Altbauten.
Für den Erwerb sanierungsbedürftiger Gebäude ist die Kombination mit einer Vor-Ort-Beratung empfehlenswert.
|